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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)


Was ist der sog. "iSFP"?


Wer bei der Sanierung die staatliche Förderung optimal nutzen möchte, beginnt am besten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) im Rahmen des Programms „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) des BAFA.
Er zeigt, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude energetisch sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Fördermittel Sie dabei abrufen können.


Welche Wirkung hat der iSFP auf spätere Förderungen?

Ein geförderter iSFP wirkt auf spätere BAFA-Einzelmaßnahmen in zwei Punkten.

1. Höherer Rahmen der förderfähigen Ausgaben. 

Der iSFP hebt die je Wohneinheit anrechenbaren Ausgaben deutlich an, für die erste Wohneinheit auf das Doppelte. Das ist der wirtschaftlich entscheidende Effekt, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, in denen die anrechenbaren Ausgaben je weiterer Wohneinheit gestaffelt und damit begrenzt sind.

2. Zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten. 

Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 greift dieser Bonus jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mind. 30.000 € und nur auf den darüberliegenden Anteil. 
Bei kleineren Einzelmaßnahmen entfällt er damit vollständig. Die vielfach zu lesende Rechnung „15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus gleich 20 % auf die gesamte Investition" trifft somit nicht mehr zu.

Wichtig zu unterscheiden: Die genannten Beträge sind förderfähige Ausgaben, nicht Fördersummen. Der Zuschuss beträgt den zutreffenden Prozentsatz dieser Ausgaben.

Typische Maßnahmen, auf die der iSFP wirken kann:

  • Gebäudehülle, etwa Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik, etwa raumlufttechnische Anlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich oder Emissionsminderung bei Biomasseheizungen


Zwei Bedingungen werden häufig übersehen:
 
Der iSFP muss vor Antragstellung der jeweiligen Einzelmaßnahme vorliegen, rückwirkend wirkt er nicht. Die iSFP gilt ab Fertigstellung dann 15 Jahre.

Die Erstellung des iSFP wird im Programm „Energieberatung für Wohngebäude" durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Das Beratungshonorar wird in voller Höhe in Rechnung gestellt, der Zuschuss wird im Anschluss an den Antragsteller ausgezahlt. 

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien und Merkblätter des BAFA in der jeweils geltenden Fassung.


Für wen lohnt sich der iSFP?

Der iSFP lohnt sich besonders, wenn Sie:

  • ein bestehendes Wohngebäude besitzen und dort in den nächsten Jahren Maßnahmen planen
  • mehrere Sanierungsschritte vorhaben und den Rahmen der förderfähigen Ausgaben / die staatliche Förderung ausschöpfen wollen
  • ein Mehrfamilienhaus halten, bei dem die Staffelung der anrechenbaren Ausgaben je Wohneinheit ins Gewicht fällt
  • Klarheit über die richtige Reihenfolge suchen. Also welche Maßnahme vor welcher, ohne dass sich Investitionen gegenseitig entwerten
  • keine Einzellösungen ohne Gesamtbild wollen, sondern eine Strategie über mehrere Jahre
  • das Gebäude langfristig halten, also nicht kurz vor Verkauf oder Schenkung stehen


Wann er sich nicht lohnt: Wenn Sie nur eine einzelne, kleinere Maßnahme umsetzen möchten und keine weiteren Sanierungsschritte planen. Seit Juli 2026 gilt das noch stärker als vorher, weil der Bonus unterhalb von 30.000 € förderfähiger Ausgaben nicht mehr greift. In diesem Fall ist die klassische Vor-Ort-Beratung der direktere Weg. Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch, bevor Sie beauftragen.


Wie läuft die geförderte Energieberatung ab?

Der Ablauf der Erstellung eines iSFP besteht hierbei grob aus folgenden Schritten:

  1. Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung
  2. Sichtung aller verfügbaren Baupläne, Grundrisse und Baubeschreibungen des Gebäudes sowie ggf. Rechnungen zu bereits durchgeführten Einzelmaßnahmen (Hinweis auf verwendete Materialien etc.)
  3. Vor-Ort Bestandsaufnahme Ihres gesamten Gebäudes sowie Ihrer individuellen Präferenzen und Ziele der Sanierung
  4. Analyse und Energetische Bewertung des gesamten Bestandsgebäudes
    (Ist-Zustand)
  5. Energetische und Wirtschaftliche und Bewertung möglicher Sanierungsschritte und des Gebäude-Zielzustandes (Soll-Zustand)
  6. Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans über mehrere Sanierungsschritte (i.d.R. 3-5)
  7. Übergabe und abschließende Durchsprache mit Ihnen


Was Sie für die iSFP-Erstellung bereithalten sollten

Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser der Fahrplan. Ideal sind:

  • Baupläne, Grundrisse, Schnitte – so vorhanden, auch älter
  • Baubeschreibung und Sanierungsstand / Sanierungsnachweise (Rechnungen usw.)
  • Rechnungen und Nachweise zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung)
  • Angaben zur aktuellen Heizung – Baujahr, Typ, Leistung
  • Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte)

Wenn Unterlagen fehlen: Kein Problem – wir erfassen fehlende Informationen bei der Vor-Ort-Begehung. Das kann die Bearbeitungsdauer leicht verlängern, verhindert aber nicht die Erstellung.

Im nächsten Schritt kann eine Baubegleitung der geplanten Einzelmaßnahmen durch uns erfolgen, welche ebenfalls staatlich gefördert werden kann.

Muster iSFP vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Deckblatt

iSFP - Übersicht Maßnahmenpakete


Quelle / Link zum Vollständigen Muster-Dokument:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/sanierungsfahrplan-muster.pdf?__blob=publicationFile&v=6